Übersicht Rekurs

die zeitliche Übersicht der Aktionen, die von uns Rekursnehmer gegen die Antenne Am Wasser 73 unternommen wurden

13.07.2010 Baupläne eingefordert Link zu den Bauplänen
15.07.2010 Flugblatt verteilt Link zum Flugblatt
28.07.2010 Baurechtsentscheid eingefordert Link zum Gesuch
25.07.2010 Petition gestartet Link zur Petition
15.09.2010 Petition am Stadtrat übergeben weiter lesen
05.10.2010 Bauentscheid erhalten weiter lesen
11.11.2010 Rekurs eingereicht Link zum Rekurs
04.01.2011 Rekurs Vernehmlassung erhalten Link zur Vernehmlassung
20.02.2011 Replik eingereicht Link zur Replik
18.03.2011 Stadtrat antwortet auf Petition Link zur Antwort
25.03.2011 Duplik und Rekursvernehmlassung erhalten weiter lesen
02.04.2012 Baurekurs abgelehnt Link zum Urteil
04.06.2012 Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht  Link zum Rekurs
28.11.2012 Rekurs abgewiesen Link zum Urteil
11.01.2013 Anwalt prüft Ausstiegsmöglichkeit aus dem Knebelvertrag Link zur Aktennotiz
21.02.2013 Tagesanzeiger Artikel zum Knebelvertrag Link zum Artikel

Übersicht Hausbesitzer

die zeitliche Übersicht der Aktionen, die der Besitzer des Gebäudes Am Wasser 73 unternommen hat

30.04.2010 Unterzeichnung des Vertrages Link zum Vertrag
07.09.2011 Erster Brief an Orange zwecks Kündigung des Vertrags Link zum 1.Brief
07.11.2011 Schlichtungsbehörde Zürich Link zum Urteil 
30.03.2012 Zweiter Brief an Orange zwecks Kündigung des Vertrags Link zum 2.Brief
18.05.2012 Antwortschreiben von Orange Link zum Brief
 

Flugblatt

Liebe Nachbarn

Direkt in unserer Nachbarschaft, auf dem Haus Am Wasser 73, soll eine Handy-Funkantenne aufgestellt werden. Seit ein paar Tagen ist diese ausgeschrieben und bereits ausgesteckt.

Wir sind besorgt andauernd einer so nahen Strahlenquelle ausgesetzt zu werden. Zudem führt eine Funkantenne zu einer Wertverminderung der benachbarten Liegenschaften.

Wir haben uns über die Rekursmöglichkeiten bzw. das Vorgehen informiert:

Als erster Schritt muss der baurechtliche Entscheid bis am 29.7.2010 eingeholt werden. Im zweiten Schritt kann nach der Zustellung des baurechtlichen Entscheids innerhalb von 30 Tagen Rekurs erhoben werden.

Die folgenden Gründe sind bei einem Rekurs anzuführen:

  • Gesundheitsgefährdung
  • Wertverminderung von Liegenschaften
  • Die Einhaltung der Grenzwerte ist nicht sichergestellt
  • Die Nicht-Messbarkeit von UMTS

Dabei ist die Wertverminderung der anliegenden Liegenschaften am aussichtsreichsten. Um anfallende Kosten zu senken macht es Sinn, den Baurechtsentscheid und in der Folge den Rekurs zu koordinieren und zusammen zu führen.

 

Was ist bisher unternommen worden:

  • Baupläne eingesehen und Kopien eingefordert (einsehbar unter: http://www.natur-fotograf.ch/Antenne/Am_Wasser_73.zip)
  • Information der Nachbarschaft mit diesem Infoschreiben
  • Kontaktaufnahme und Information der Eigentümer der benachbarten Liegenschaften:
    • Baugenossenschaft Zurlinden
    • Weitere folgen
  • Formulare für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids besorgt

Was ist geplant:

  • Zusammenstellung der Parteien die sich an einem Rekurs beteiligen
  • Prüfen der Rekursmöglichkeiten und der Erfolgsaussichten
  • Einfordern des baurechtlichen Entscheids (Frist 29.7.2010)
  • Rekurs gegen den Bau der Handy-Funkantenne

Als erstes ist es nun wichtig die Frist bis am 29.7.2010 einzuhalten. Weil nur Parteien rekursberechtigt sind, die auf dem Formular zur Einforderung des baurechtlichen Entscheids aufgeführt sind, bitten wir Sie, uns Ihren Kontaktangaben bis am 27.7.2010 zu mailen. Wir würden Sie dann entsprechend aufführen. Damit verpflichten Sie sich noch zu nichts.

Danach bleibt dann Zeit sich zu organisieren, die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten abzuwägen und zu entscheiden, wie und durch wen Rekurs erhoben werden soll.

Wir bitten Sie uns zu unterstützen. Bitte melden Sie sich unter:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung

Martin Zahnd und Michael Vetter

Petition gestartet

Unterzeichnen Sie -> hier <- online

oder mit der Vorlage der Petition

Die Petition darf ja jeder unterschreiben, auch nicht-Schweizer und Kinder und Personen, die gar nicht hier wohnen.

Wir bitten den Stadtrat und den Gemeinderat das Projekt aus folgenden Gründen zu stoppen:

•    Unsichere Langzeitwirkungen auf die Gesundheit
•    Nur 90m zum Kindergarten und Schulhaus Am Wasser 55
•    Wertverlust von Liegenschaften
•    Beeinträchtigung der Aussicht
•    UMTS-Strahlung kann nach wie vor nicht genau gemessen werden

Die Petition ist am 25.07.2010 gestartet.

Unseren Flyer, den wir in unmittelbarer Umgebung verteilt haben, finden Sie hier.