Replik eingereicht

Am 20.02.2011 haben wir die Replik eingereicht. Der Hauptpunkt ist, dass die Abschirmung im Radius von m ganz klar auf das Nachbarhaus fällt.

Antenne/aw73-dach.png

Antwort auf Petition

Am 18.03.2011 habe ich die Antwort auf unsere Petition erhalten.

Den ganzen Brief finden Sie hier.

Dazu möchte ich folgendes sagen:

  1. Das erwähnte Qualitätssicherheitssystem kann von Niemanden erklärt bzw. beschrieben werden, auch nicht von der zuständigen Abteilung der Stadt Zürich (UGZ, NIS Fachstelle)
  2. Das besagte Moratorium, dass die Stadt 2002 eingeführt hat, steht kurz vor der Auflösung mit der Begründung, dass eine Antenne auf dem eigenen Dach weniger schlimm ist als auf dem Nachbardach
  3. Die Stadt Zürich hat anscheinend bessere Messgeräte als andere Kantone, denn beim Umweltamt Solothurn redet man von einer Ungenauigkeit von ±40% und beim Kanton Schwyz sogar von ±45%

Duplik und Rekursvernehmlassung

Lesen Sie hier die Rekursvernehmlassung der Bausektion und die Duplik von Orange

Meine Meinung dazu:

Klares Eigengoal: "Die Eigentümerschaft der Nachbarliegenschaft hat einerseits ein Eigeninteresse, dass die entsprechende Abschirmung angebracht wird" Für den OMEN 01C in der Dachwohnung Am Wasser 75 hat Orange ein Wert von 5,7 V/m (Grenzwert ist 6V/m) mit Abschirmung gerechnet. Jetzt spielt die Abschirmung auf einmal keine Rolle mehr.

Erinnerungsschreiben an den Stadtrat

Geschickt am 18.01.2012

Sehr geehrte Frau Stadtpräsidentin Mauch, sehr geehrte Frau Stadträtin Nielsen

Ihr Motto: "Die Stärke der Gesellschaft misst sich am Wohl der Schwachen“

Kinder gehören zu den Schwachen unserer Gesellschaft und Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Aber Kinder haben keinen ausreichenden Schutz vor Elektrosmog, vor Funkstrahlung. Wir hatten am 15.09.2010 eine Petition gegen eine Funkantenne in der unmittelbaren Nähe eines Schulhauses eingereicht. In Ihrer Antwort vom 16.03.2011 schrieben Sie uns, „Sollten neue wissenschaftliche Studien eindeutig belegen, dass die heutigen Grenzwerte keinen genügenden Schutz bieten, wäre es Sache des Bundesrates, diese entsprechend anzupassen. Der Stadtrat würde nicht zögern, sich beim Bund für eine Senkung der Grenzwerte einzusetzen“.

Ich möchte Sie an dieses Versprechen erinnern

und liste Ihnen hier einen kurzen Überblick der wichtigsten wissenschaftlichen Erkenntnisse vom vergangenen Jahr 2011 auf:

Ich bitte Sie, in Schulen, Kindergärten und Horten das vom Europarat geforderte Verbot von Handy, WiFI und Schnurrlostelefon umgehend umzusetzen. In Horten werden nach wie vor herkömmliche Schnurrlostelefone benutzt. Ich erachte es als dringend notwendig, dass Sie die Bevölkerung, vor Allem die Schüler über die Risiken von Funkstrahlung informieren. Dazu würde ich mir einen Flyer wünschen, der allen Schülerinnen und Schüler verteilt wird. Ich bitte Sie, das Bauverbot von Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden auszuweiten, Funkantennen auf Schulhäusern und in unmittelbarer Umgebung von Schulen und Kindergärten zu verbieten und bereits bestehende Antennen abschalten zu lassen.

Im Bauentscheid ist der dazu notwendige Punkt vorhanden: “die Bewilligung zu widerrufen, falls neue bzw. gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse Hinweise auf gesundheitsschädigende Auswirkungen der Anlage ergeben sollten“

Erläuterung zur Belo Horizonte-Studie

  • Die Studie basiert auf Zahlen aus amtlichen Quellen.
  • Die Studie ist von 1996 bis 2006, das erste Iphone wurde 2007 auf den Markt gebracht und damit kam auch ein weiterer Ausbau des Mobilfunks
  • 3Mal mehr Krebstote heisst auch, dass 2/3 der Krebstoten den Funkantennen zugewiesen werden müssen.
  • Diese Studie belegt ohne Zweifel, dass die Bevölkerung nicht genügend geschützt ist.

Ich fordere Sie auf, das Vorsorgeprinzip umzusetzen, die Bevölkerung zu schützen und auf politischem Weg mehr Druck auszuüben.

Antwortbrief Stadträtin Nielsen

Am 13.3.2012 habe ich Antwort auf mein Schreiben bekommen.

Auf einige Punkte meines Briefes wurde nicht eingegangen, interessant ist auch, dass anscheinend das WLAN-Verbot in den Schulen gelockert oder gar aufgehoben wurde.

Den ganzen Brief finden Sie hier:

Brief_Nielsen-1 Brief_Nielsen-2